AGBs
Gesangsunterricht
Online-Gesangsunterricht
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Im Verhinderungsfall wird um rechtzeitige Absage gebeten (spätestens 48 Stunden vorher) sonst gilt die Stunde als gehalten und muss vergütet werden.
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Die Schülerin/der Schüler verpflichtet sich nicht ansteckend und/oder krank zum Unterricht zu erscheinen.
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Der Unterricht kann jederzeit (spätestens 1 Stunde vor Unterrichtsbeginn) durch den Schüler/die Schülerin oder die Lehrkraft von Präsenz- zu Onlineunterricht umgewandelt werden.
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Stundenausfall, den die Lehrkraft zu vertreten hat, wird nachgeholt.
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Bei Unterrichtsausfall in Folge höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Lehrkraft behält sich vor, bei entsprechenden Anordnungen auf Kommunal-, Kreis- oder Landesebene, die den Unterricht in Präsenzform einschränken oder untersagen, diesen mit geeigneten Alternativ-Angeboten (Onlineunterricht, Übervideos) aufrecht zu erhalten.
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Die Unterrichtsgebühr muss überwiesen werden.
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Die Unterrichtsgebühr wird in regelmäßigen Abständen der Kostensteigerung angepasst.
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Unterrichtsplätze sind nicht übertragbar und haben die in der Rechnung ausgewiesene Gültigkeit. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich.
Somatisches, traumainformiertes Coaching
Coaching für Singende
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Im Verhinderungsfall wird um rechtzeitige Absage gebeten (spätestens 48 Stunden vorher) sonst gilt die Sitzung als gehalten und muss vergütet werden.
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Das Coaching findet in Präsenz in Offenbach oder online über die Zoom-Plattform statt.
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Die Coachinggebühr muss überwiesen werden.
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Die Coachinggebühr wird in regelmäßigen Abständen der Kostensteigerung angepasst.
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Coachingplätze sind nicht übertragbar und haben die in der Rechnung ausgewiesene Gültigkeit. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich.
Workshops
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Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich nicht ansteckend und/oder krank zum Workshop zu erscheinen.
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Bei Workshopausfall in Folge höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Lehrkraft behält sich vor, bei entsprechenden Anordnungen auf Kommunal-, Kreis- oder Landesebene, die den Workshop in Präsenzform einschränken oder untersagen, diesen mit geeigneten Alternativ-Angeboten (Online-Workshop, Workbook, Übervideos) aufrecht zu erhalten.
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Die Workshopgebühr muss überwiesen werden.
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Die Workshopgebühr wird in regelmäßigen Abständen der Kostensteigerung angepasst.
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Workshopplätze sind nicht übertragbar und haben die in der Rechnung ausgewiesene Gültigkeit. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich.
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Zusätzlich gelten die jeweiligen AGBs, die bei Anmeldung zum Workshop unterzeichnet werden.